?berbr?ckungshilfe III und Digitalisierung

F?r Unternehmen, die ?berbr?ckungshilfe III beantragen, sind auch Investitionen im Bereich der Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro erstattungsf?hig. Darunter fallen zum Beispiel Aufbau und Erweiterung eines Online-Webshops oder Anschaffung von IT-Hardware.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbst?ndige und selbst?ndige Angeh?rige der Freien Berufe im Haupterwerb mit einem Jahresumsatz bis 750 Mio. Euro aus allen Branchen sowie gemeinn?tzige Unternehmen und Organisationen.

Voraussetzung f?r Erstattungen

Voraussetzung f?r eine Erstattung sind Corona-bedingte Umsatzeinbr?che von mindestens 30 % in einem Monat des F?rderzeitraum November 2020 bis Juni 2021.

Die H?he der F?rderung, h?ngt von den monatsbezogenen Umsatzeinbr?chen w?hrend des F?rderzeitraums ab. Es wird geguckt, wie das Verh?ltnis des Umsatzes im Vergleich zu den jeweiligen Monaten im Jahr 2019 ist.

Unternehmen, die entsprechende Umsatzeinbr?che haben oder erwarten, k?nnen sich nach der Ma?gabe des F?rderprogramms auch Investitionen im Bereich der Digitalisierung erstatten lassen.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch eine pr?fende Instanz wie z. B. Steuerberater*innen, Anwaltskanzleien, Wirtschaftspr?fer*innen, vereidigte Buchpr?fer*innen etc., im Namen der antragsstellenden Person an die Bewilligungsstellen im Land Bremen

Der oder die pr?fende Dritte pr?ft die Antragsangaben auf Plausibilit?t und ber?t Antragstellende bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren.

Weitere Informationen zu ?berbr?ckungshilfe III finden Sie unter ?berbr?ckungshilfe Unternehmen - ?berbr?ckungshilfe III (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

Informationen zu Digitalisierungsma?nahmen

F?r allgemeine Informationen zu Digitalisierungsma?nahmen und wie Sie Digitalisierung zur Entwicklung Ihres Unternehmens nutzen k?nnen, stehen Ihnen unter anderem folgende Anlaufstellen in Bremen und Bremerhaven zur Seite:

 

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