?berbr?ckungshilfe III

Um?fang?rei?che Er?wei?te?rung der Co?ro?na-Hil?fen

Die ?berbr?ckungshilfe III wird nochmals deutlich ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterst?tzen jetzt auch 

  • Unternehmen,
  • Soloselbst?ndige,
  • Freiberufler*innen,

die direkt und indirekt von den Schlie?ungen seit dem 16. Dezember betroffen sind.

Die ?berbr?ckungshilfe unterst?tzt Unternehmen, Soloselbstst?ndige und Freiberufler*innen und Freiberufler, die von den Ma?nahmen Corona-Bek?mpfung besonders stark betroffen sind. Die ?berbr?ckungshilfe III setzt auf die bisherige ?berbr?ckungshilfe II auf.

Es wird ein Zuschuss zu den Fixkosten gezahlt, also den Ausgaben, die ein Unternehmen nicht einfach beenden kann . Dazu geh?ren Mieten, Pachten und Versicherungspr?mien. Die Zusch?sse m?ssen nicht zur?ckgezahlt werden.

F?r Unternehmen mit starken Umsatzr?ckg?ngen wurde der F?rderh?chstbetrag pro Monat auf 200.000 ? erh?ht. Die ?berbr?ckungshilfe III gilt auch f?r Unternehmen, die von den Schlie?ungen ab 16. Dezember 2020 betroffen sind. F?r sie gilt ein F?rderh?chstbetrag von 500.000 ? pro Monat.

 

Alle Informationen gibt es auf der Seite des Bundesfinanzministeriums