Zielgruppe ? Wer wird gef?rdert?
Sie haben Ihren Berufsabschluss au?erhalb von Deutschland gemacht und m?chten jetzt im Bundesland Bremen arbeiten?
In Deutschland haben Sie bereits ein Anerkennungsverfahren durchlaufen und haben Bescheid bekommen, dass Sie Ausbildungsinhalte f?r eine volle Anerkennung nachholen m?ssen?
In begr?ndeten Einzelf?llen k?nnen wir Ihnen eine berufliche Qualifizierungsma?nahme im Kontext des Anerkennungsgesetzes finanzieren.
Die individuelle Qualifizierungsbegleitung ist f?r Menschen, die ihren ausl?ndischen Berufs- oder Studienabschluss in Deutschland anerkennen lassen m?chten.
Was wird gef?rdert?
Die F?rderung kommt insbesondere f?r eine Vorbereitung auf die Kenntnispr?fung, einen Anpassungslehrgang oder eine Anpassungsqualifizierung zum Ausgleich der festgestellten wesentlichen Unterschiede in Frage.
Gleichzeitig bietet Ihnen das Projekt eine begleitende Beratung bei individuellen oder kursf?rmigen Qualifizierungsma?nahmen sowie betrieblichen Praktikumsphasen an.
Gef?rdert werden k?nnen:
- Einzelma?nahmen, die zur Anerkennung des Berufs-, bzw. Studienabschlusses notwendig sind
- Lehr- und Lernmittel
- Ma?nahmekosten (Arbeitskleidung, Verbrauchsg?ter, Gesundheitszeugnisse)
- Fahrtkosten zur Qualifizierungsst?tte und ?bernachtungskosten
Antrag auf F?rderung stellen
Schreiben Sie uns eine E-Mail. Gemeinsam sehen wir, wie wir den Antrag auf F?rderung am besten stellen k?nnen.
Voraussetzungen zur F?rderung
- (Teil-) Anerkennungsbescheid beziehungsweise Defizit-Bescheid liegt vor
- Ablehnungsbescheid der Agentur f?r Arbeit / des Jobcenters f?r eine F?rderung liegt vor
- Einkommensgrenze von j?hrlich 26.000 ? brutto f?r Alleinstehende und 40.000 ? brutto f?r Verheiratete bzw. Verpartnerte
- Deutsches Sprachniveau: mindestens B2 (in Einzelf?llen ist auch B1 m?glich)
Was kann NICHT gef?rdert werden?
Nicht gef?rdert werden k?nnen unter anderem
- Sprach- und Fachsprachkurse
- Lebenshaltungskosten
- Kinderbetreuung
- Pr?fungsgeb?hren
Hinweis
Die Individuelle Qualifizierungsbegleitung ist Teil des F?rderprogramms Integration durch Qualifizierung (IQ). Es besteht kein Anspruch auf eine F?rderung. Jeder Fall wird individuell zusammen mit den durchf?hrenden Bildungstr?gern und der Koordination des IQ Netzwerks gepr?ft. Es werden nur Qualifzierungsma?nahmen gef?rdert, die nicht ?ber weitere Projekte des IQ Netzwerk - Fachkr?fteintegration in Bremen angeboten werden.
Das F?rderprogramm ?Integration durch Qualifizierung (IQ)?
Das F?rderprogramm ?Integration durch Qualifizierung (IQ)? wird durch das Bundesministerium f?r Arbeit und Soziales und die Europ?ische Union ?ber den Europ?ischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gef?rdert und vom Bundesamt f?r Migration und Fl?chtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium f?r Bildung und Forschung und die Bundesagentur f?r Arbeit.